Thai-Massage und Fußpflege – Therapie oder Be-Handlung?

                   
               

Thai-Massage und Fußpflege – Therapie oder Be-Handlung?

Wir erleben oft eine große Verunsicherung unter unseren Kunden und Kundinnen, ob Thai-Massage und  Fußpflege eine Therapie darstellen. Noch verwirrender ist die Antwort auf die Frage, ob Masseurinnen Therapeutinnen sind und der Fußpfleger Mediziner. Zeit, mit dem Begriffs-Wirrwarr aufzuräumen.

Thai-Massage und Fußpflege – Therapie oder Be-Handlung?

Das Wichtigste zuerst: der Begriff „Therapeut“ ist nicht geschützt und kann demnach von jedem benutzt werden!

Was also hält uns von der Hoberg Thai-Massage ab, diesen Begriff wie andere Institute auch zu verwenden? Antwort: es suggeriert mehr „Schein als Sein“. Auch wenn der Begriff „Therapeut“ nicht geschützt ist, verbindet die öffentliche Meinung damit dennoch medizinisches Wissen und Behandeln. Wir kennen Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und unzählige andere *therapeuten. Gemein ist, daß wir Therapeuten ein gehobenes Verständnis für mentale, seelische oder körperliche Zusammenhänge attestieren. Wer sagt, er ginge zum Therapeuten, sagt damit unausgesprochen, daß er/sie zu einer Heilbehandlung geht, die außerdem meist mehrere Zyklen umfaßt. Wir Zuhörenden kämen nicht ohne weiteres auf die Idee, daß damit eine Thai-Massage gemeint sein könnte.

Denn Thai-Massagen – ihr Benennung sagt es schon: sie wurden aus Thailand „importiert“ –  kollidieren sofort mit dem deutschen Heilkundegesetz, wenn sie „zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ (§1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) angeboten werden.
Und da genügt unserer Meinung nach schon die bewußte Suggerierung über das Umweg-Wort „Therapeut“, mit der eine besondere medizinische Eignung unterstellt werden soll, die faktisch nicht gegeben ist. Merke: die Thai-Massage ist noch unterhalb der Ebene der Heilpraktiker angesiedelt. Sie gehört zur großen Wellness-Branche mit der Ausrichtung auf Fitness und körperlicher Entspannung. Mehr nicht. Recht so!

Und wenn schon die zwar rechtmäßige, aber verwirrende Verwendung des Begriffs „Therapeut“ für Fragezeichen sorgt, dann erst recht die damit zusammenhängende Frage, ob die Tätigkeit, die ein Therapeut ausübt, etwa eine Therapie ist? Therapien sollen nach vorheriger fachlicher Diagnose und Anamnese zu einer Linderung körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderungen, Erkrankungen oder Verletzungen führen. Also im besten Falle zur Heilung führen. Ich denke, daß die Darstellung dieses Zusammenhanges schnell die Absurdität der Verwendung des Begriffs „Therapeut“ in der Thai-Massage aufzeigt.

Wir von der Hoberg Thai-Massage sind für unsere strenge Abgrenzung zu möglichen Begriffs- und Kompetenzüberschreitungen bekannt. Mehrmals pro Woche lehnen wir spezielle Massageanfragen nach gezielter Intervention bei „Verrenkungen“, plötzlichen Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen ab. Generell unterstellen uns Anrufende eine Kompetenz ähnlich Orthopäden und Physiotherapeuten. „Schuld“ an der unbewußten Gleichstellung tragen meines Erachtens all jene Thai-Massage-Studios, die sich bewußt als medizinisch und heilkundig kompetent darstellen.

Thai-Massage und Fußpflege – Therapie oder Be-Handlung?

Auch die Außendarstellung der Fußpflege beruht auf Verwirrung. Für Kunden gibt es die Podologie, die medizinische Fußpflege und die „normale“ Fußpflege. Doch falsch, wir brauchen nur zwischen Podologie und klassisch-kosmetischer Fußpflege zu unterscheiden. Ein Urteil des OLG Celle von 2011 erlaubt uns zwar den Zusatz „medizinische Fußpflege“, aber nur aus Werbegründen. Denn wer sich „medizinische Fußpflege“ auf die Visitenkarte schreibt, wird – siehe die Analogie zur Thai-Massage – ebenfalls nicht zu einem „medizinschen Fußpfleger“

                

                   
                       

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